Bild zum Artikel: Mikrodarlehen

NRW/EU.Mikrodarlehen – Darlehen für Kleinstgründungen in NRW

Mit dem NRW/EU.Mikrodarlehen können Investitionen und Betriebsmittelbedarfe von Gründungs- und Festigungsmaßnahmen von Kleinstunternehmen bis zu drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit einer Summe bis zu 25.000 Euro gefördert werden, sofern das Gründungs- oder Festigungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt.

Weitere Informationen zu dem Programm haben wir in einem Merkblatt für Sie zusammengestellt.

Ansprechpartner

Elke Heider
Zweigstelle Leverkusen/Rhein-Berg
Tel. 02171 4908-906
Fax -909
elke.heider@koeln.ihk.de
Tanja Kinstle
Standortpolitik, Verkehr, Unternehmensförderung/RWWA
Tel. 0221 1640-431
Fax -439
tanja.kinstle@koeln.ihk.de
Michael Kracht
Zweigstelle Leverkusen/Rhein-Berg
Tel. 02171 4908-902
Fax -909
michael.kracht@koeln.ihk.de
Petra Lohmann
Standortpolitik, Verkehr, Unternehmensförderung/RWWA
Tel. 0221 1640-432
Fax -439
petra.lohmann@koeln.ihk.de
Petra Maskow
Zweigstelle Rhein-Erft
Tel. 02271 8376-184
Fax -199
petra.maskow@koeln.ihk.de
Angelika Nolting
Zweigstelle Oberberg
Tel. 02261 8101-952
Fax -979
angelika.nolting@koeln.ihk.de
Artikel drucken Seite empfehlen

Dok-Nr: 003138

Informationen zum Mikrodarlehen
> PDF hier downloaden
ihk köln. Wir unternehmen.
IHK Organisationen:  IHK-Initiative Rheinland  IHK-Vereinigung NRW  AHK  DIHK