Güterkraft- und Personenverkehr
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr oder die entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, Omnibussen oder Straßenbahnen durchführen will, benötigt hierfür eine Genehmigung, der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde. Zur Erteilung einer Genehmigung für den Straßen-, Taxen-, Mietwagen- sowie Omnibusverkehr müssen die Berufszugangsvoraussetzungen erfüllt werden. Eine dieser Voraussetzungen ist der Besitz der fachlichen Eignung. Im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben bietet die IHK Köln Fachkundeprüfungen zum Erwerb dieser Eignung an.
Für Kölner Taxifahrer, die sich für eine zusätzliche Qualifikation als Taxi-Guide interessieren, bietet die IHK ...
Am 4. Dezember 2011 ist die europäische Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in Kraft getreten, die den Zugang zum Beruf ...
Die Fachkundeprüfungen sind unterteilt in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Die Prüfung wird bei der ...
Wer als Unternehmer die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, Omnibussen ...
Wer als Unternehmer im Straßentransportgewerbe Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der ...
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