Gewerberecht

Die Ausübung eines Gewerbes ist in Deutschland durch Gesetze ausführlich geregelt. Jedes Gewerbe muss bei der örtlichen Gewerbemeldestelle angemeldet werden. Bestimmte Gewerbezweige bedürfen zusätzlich einer behördlichen Genehmigung.

Das Gewerberecht regelt für viele Bereiche auch die Geschäftsausübung. Einige Vorschriften des Gewerberechts richten sich speziell an Einzelhändler und Dienstleistungsbetriebe, wie zum Beispiel die Regeln über Preisangaben oder Ladenöffnungszeiten.

Es gibt außerdem Sonderregelungen, die für einzelne Branchen gelten, wie z.B. Makler und Bauträger, Versteigerer oder Bewachungsunternehmen.

Über einzelne Vorschriften des Gewerberechts erhalten Sie bei uns nähere Informationen, oder nutzen Sie unserer Übersicht Merkblätter Gewerberecht.

 

 

 

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