Die Ausübung eines Gewerbes ist in Deutschland durch Gesetze ausführlich geregelt. Jedes Gewerbe muss bei der örtlichen Gewerbemeldestelle angemeldet werden. Bestimmte Gewerbezweige bedürfen zusätzlich einer behördlichen Genehmigung.Das Gewerberecht regelt für viele Bereiche auch die Geschäftsausübung. Einige Vorschriften des Gewerberechts richten sich speziell an Einzelhändler und Dienstleistungsbetriebe, wie zum Beispiel die Regeln über Preisangaben oder Ladenöffnungszeiten.Es gibt außerdem Sonderregelungen, die für einzelne Branchen gelten, wie z.B. Makler und Bauträger, Versteigerer oder Bewachungsunternehmen.Über einzelne Vorschriften des Gewerberechts erhalten Sie bei uns nähere Informationen, oder nutzen Sie unserer Übersicht Merkblätter Gewerberecht.
Neuregelungen des Nichtraucherschutzes in NRW ab dem 1. Mai 2013
Nachlese mit Vortragsunterlagen der Informationsveranstaltung "Neue Regelungen für Finanzanlagenvermittler"
Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten soll verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche ...
Informationen zur neuen gesetzlichen Regelung für Gewerbetreibende im Bereich Finanzanlagenvermittlung.
Vertragsangebote erwecken oft einen öffentlichen Eindruck
Die IHK Köln stellt ihren Mitgliedsunternehmen die verkaufsoffenen Sonntage im IHK-Bezirk zum download bereit.
Geändertes Wehrpflichtgesetz zum 1. Juli 2011 in Kraft.
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