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Förderdarlehen

Für die Gründung einer selbstständigen Existenz oder für Wachstumsfinanzierungen können aus Mitteln des Landes und des Bundes zinsgünstige Darlehen mit langen Laufzeiten und tilgungsfreien Jahren zur Verfügung gestellt werden. Sie werden beispielsweise für folgende Zwecke gewährt:

- Investitionen zur Errichtung und Einrichtung von Betrieben,
- Erwerb von Betrieben und tätigen Beteiligungen,
- Beschaffung eines ersten Waren- oder Materiallagers,
- Investitionen in der Anlaufphase von zwei, drei beziehungsweise fünf Jahren nach
  Existenzgründung,
- Betriebsmittel.

Im Downloadbereich rechts finden Sie eine Übersicht über öffentliche Finanzierungshilfen, in der Sie auch ausgewählte staatliche Förderprogramme / Förderdarlehen finden.

Bundesweit gibt es einige hundert individuelle Fördermöglichkeiten, die zum Teil regional oder branchenspezifisch gebunden sind. Es ist in jedem Fall notwendig, sich über Fördermittel ausführlich beraten zu lassen. Sprechen Sie mit Ihrer Bank oder rufen Sie uns an.

Ansprechpartner

Michael Kracht
Zweigstelle Leverkusen/Rhein-Berg
Tel. 02171 4908-902
Fax -909
michael.kracht@koeln.ihk.de
Petra Lohmann
Standortpolitik, Verkehr, Unternehmensförderung/RWWA
Tel. 0221 1640-432
Fax -439
petra.lohmann@koeln.ihk.de
Petra Maskow
Zweigstelle Rhein-Erft
Tel. 02271 8376-184
Fax -199
petra.maskow@koeln.ihk.de
Angelika Nolting
Zweigstelle Oberberg
Tel. 02261 8101-952
Fax -979
angelika.nolting@koeln.ihk.de
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Dok-Nr: 037259

Öffentliche Finanzierungshilfen
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