Ausländerrecht

Wer als Ausländer nach Deutschland einreisen und hier ein Gewerbe anmelden oder eine unselbstständige Beschäftigung aufnehmen will, braucht verschiedene behördliche Genehmigungen.
In diesem Zusammenhang werden die Industrie- und Handelskammern von den Ausländerämtern aufgefordert, aus wirtschaftlicher Sicht zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Zur Erstellung der Gutachten werden ausführliche Angaben zur Existenzgründung und deren wirtschaftlicher Trägfähigkeit benötigt. Welche Unterlagen bei uns einzureichen sind, entnehmen Sie bitte den Merkblättern.

Die IHK entscheidet nicht selbst über den Antrag. Diese Aufgabe obliegt dem Ausländeramt, das die von der Kammer vorgetragenen wirtschaftlichen Gesichtspunkte in seine Beurteilung einfließen lässt.

Im Bereich International finden Sie weitere Informationen für ausländische Investoren in englischer Sprache.

Zusätzliche Informationen geben Ihnen auch unsere Merkblätter:

 

 

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